Zur Harmonisierung der Regelungen für alle national oder international agierenden Banken der G10-Staaten bei der Kreditvergabe wurde der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht gegründet. Ziel der erarbeiteten und weiterhin zu erarbeitenden Neuregelungen ist u.a. die Stabilisierung der Finanzsysteme der durch starken Handel untereinander gekennzeichneten G10-Staaten. Eines der wesentlichen Instrumente dafür ist die Anpassung des von den Banken zu hinterlegenden Eigenkapitals an das jeweilige Kreditausfall-Risiko. Banken müssen also die Bonität und das Risiko-Potenzial jedes kreditnehmenden Unternehmens einschätzen. Dabei erhalten u.a. die Eigenkapitalausstattung und die Transparenz des Unternehmens gegenüber der Bank sowie Prognosen über zukünftige Entwicklungen ein besonderes Gewicht. Der Prozess der Analyse und Einschätzung einer Vielzahl an Faktoren wird als Unternehmens-Rating bezeichnet. Dessen Ergebnis beeinflusst wesentlich die Höhe Kreditzinsen für die Kreditnehmer.

Die Vorschriften nach Basel II werden zwar erst 2006 offiziell wirksam. Bereits heute orientieren sich jedoch die meisten Banken daran und stellen ihre Methoden zur Bonitäts- und Risikobewertung bei der Kreditvergabe um. Neben die üblichen Marketing-Strategien für Absatzmärkte tritt auch für mittlere und kleine Unternehmen die Rating-Strategie für den Erfolg im Wettbewerb auf dem Beschaffungsmarkt für Finanzierungen.


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